Nach den sintflutartigen Regenfällen sind viele Mieter von Überschwemmungen in den Kellern oder sogar den Wohnetagen betroffen. Wir empfehlen Mietern folgendes Vorgehen während des Wasserschadens:
- Schalten Sie zumindest in den betroffenen Bereichen den Strom ab (Sicherungen raus!).
- Informieren Sie bei erheblichen Wassermengen die Feuerwehr.
- Melden Sie den Schaden Ihrem Vermieter.
- Wirken Sie bestmöglich zur Schadensbegrenzung mit.
- Beginnen Sie frühzeitig, den Schaden zu dokumentieren (Fotos).
Im Nachgang zur Überschwemmung muss dann geklärt werden, ob und welche Versicherung eintritt. Dies ist immer eine Frage des Einzelfalles. Im Regelfall zahlt eine Gebäudeversicherung (ggf. mit Elementarschadensversicherung) die Wiederherstellung der Wohnung und eine Hausratsversicherung beschädigtes Eigentum des Mieters. Trocknung und Reparatur sind Aufgabe des Vermieters, dem Mieter steht während der Ausfallzeit ein Recht auf Mietminderung zu. Wenn die gesamte Wohnung unbewohnbar ist, kann er gegebenenfalls auch einen Übergangswohnung bezahlt bekommen.
Bei individuellen Fragen wenden Sie sich bitte an den örtlichen Mieterverein.