Mitte März 2015 hat der Bundesgerichtshof seine jahrzehntealte Rechtsprechung aufgegeben und wichtige Grundfragen zur Renovierungspflicht des Mieters neu geregelt. Danach dürften in vielen Fällen mietvertragliche Klauseln, die den Mieter zu Schönheitsreparaturen verpflichten, unwirksam sein. Der Mieter muss dann nicht renovieren.
In einem Informationsflyer informiert der Mieterverein hierzu über die aktuelle Entwicklung zum Thema „Schönheitsreparaturen“. Dieser ist kostenlos in unserer Geschäftsstelle erhältlich.