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Rechtsschutz

Der Mietrechtsschutz ist im Jahresbeitrag enthalten. Sollten Sie jedoch eine eigene private Mietrechtsschutzversicherung haben, so ermäßigt sich Ihr Beitrag um den jeweiligen Kostenanteil für die DMB-Rechtsschutzversicherung. In diesem Fall müssen Sie uns eine Verzichtserklärung auf Miet-Rechtsschutz unterschreiben. 

Die Leistungen der Versicherung

Versichert sind alle Prozesse aus Streitigkeiten im Rahmen des Wohnraum-Mietverhältnisses. Wie bei jeder Rechtsschutzversicherung muss von dem eintretenden Mitglied eine dreimonatige Wartefrist eingehalten werden. Erst danach beginnt der Rechtsschutz. Wichtig ist dabei, dass die Streitigkeit nicht vor Beginn des Versiche-rungsschutzes, also vor oder während der Dreimonatsfrist begonnen hat.
Die Frist beginnt mit der Aufnahme in den Verein (Abgabe der unterschriebenen Beitrittserklärung).

Die Versicherung zahlt bis zu 20.000,- € je Mietprozess für

  • die gesetzliche Vergütung des eigenen Rechtsanwalts
  • die gesetzliche Vergütung des gegnerischen Rechtsanwalts, vorgerichtliche Kosten jedoch nur zur Hälfte
  • die anfallenden Gerichtskosten

Als Mitglied haben sie lediglich eine Selbstbeteiligung von 200,- € zu tragen. Damit ist das finanzielle Risiko eines Rechtsstreits überschaubar. Bedürftige können selbst diese Selbstbeteiligung durch die Staatskasse in Wege des Prozesskostenhilfeverfahrens erstattet bekommen.

Was sie beachten müssen

Zahlen sie stets Ihren Mitgliedsbeitrag pünktlich, damit Sie nicht Ihren Versicherungs-schutz verlieren. Nach der Satzung ist der Beitrag für das laufende Kalenderjahr im Voraus bis zum 15. Januar zu zahlen. Bei nicht satzungsgemäßer Beitragszahlung ist der Anspruch auf Versicherungsschutz gefährdet. Der sicherste Weg ist, wenn sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen.

Kommen sie mit Ihrem Mietproblem rechtzeitig zur Beratung. Je früher Sie zu uns kommen, desto besser und effektiver können wir Ihnen helfen. Vielfach können in Ihrem Interesse Rechtsstreitigkeiten verhindert werden.

Die DMB-Rechtsschutzversicherung tritt nur ein, wenn Sie vor einem Prozess den Mieterverein aufgesucht haben, eine außergerichtliche Beratung der versicherten Person durch den Rechtsberater des Mietervereins erfolgt ist und der ernsthafte Versuch einer außergerichtlichen Einigung vor Prozessbeginn unternommen wurde.

Ausschließlich der Mieterverein kann bei der DMB-Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme für den Prozess beantragen. Beauftragen Sie daher niemals einen Rechtsanwalt mit der Prozessführung, ohne zuvor den Mieterverein kontaktiert zu haben.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Mietverhältnis oder Ärger mit Ihrem Vermieter?

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:
Tel 0251/ 414 500
Email

 

Geschäftsstelle

Scharnhorststraße 48
48151 Münster

Telefon: 0251/ 414500
Telefax: 0251/ 4145025
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Öffnungszeiten

Montag und Donnerstag
9.00 - 12.00 Uhr
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Dienstag und Mittwoch
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