Die Mitgliedschaft

Eingebunden in die Struktur des DMB (Deutscher Mieterbund) mit 15 Landesverbänden, 320 Ortsvereinen und mehr als 1,3 Mio. Mitgliederhaushalten in der BRD, ist der Mieterverein Münster und Umgebung e. V. Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Mietrechtsfragen in Münster und im Münsterland.

Ob präventiv beratend oder im Schadensfall, seit 100 Jahren arbeiten wir für Ihr gutes Recht. Als unabhängige politische Interessenvertretung engagieren wir uns zudem für die Stärkung des Mieterschutzes und eine soziale Wohnungspolitik in Münster, in der Region Münsterland und auf Landes- und Bundesebene. Seit Jahren beteiligen wir uns an der Erstellung der Mietspiegel für Münster und der anderer Städte/Gemeinden des Münsterlands, die als Übersicht zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB im frei finanzierten Wohnungsbau dazu dienen Mieter/innen vor unberechtigten und überhöhten Mieterhöhungen zu schützen.

Werden auch Sie Mitglied in unserer über 8.000 Mitglieder starken Solidargemeinschaft. Auf den nächsten Seiten finden Sie alle relevanten Informationen zu unseren Leistungen, unserem Team und zu den Vorzügen einer Mitgliedschaft in unserem Verein sowie viele weitere Informationen zu allen Fragen des Mietrechts.

Volker Jaks
Vorsitzender des
Mieterverein Münster e. V.

Mitglied im Mieterverein - das gilt

Jede Person kann Mitglied werden die volljährig ist und die in § 2 der Satzung festgelegten Ziele anerkennt. Bitte lesen Sie deshalb die  Satzung aufmerksam durch. Sie enthält sämtliche, dem Mitglied zustehende Leistungen.
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag, an dem Ihre Beitrittserklärung bei uns eingeht und der Beitrag gezahlt ist. Die einmalige Aufnahmegebühr von 20,00 € sowie den ersten Jahresbeitrag begleichen Sie bitte sofort. Sie erhalten dann umgehend Ihren Mitgliedsausweis.
In dem Jahresbeitrag von 114,00 € ist der gerichtliche Mietrechtsschutz bei der „Deutsche Mieterbund-Rechtsschutzversicherung AG“ enthalten.

Der Gesamtbetrag ist bei der Aufnahme zu entrichten. Um das Risiko auszuschließen, durch Zahlungsrückstand Ihren Rechtsschutz zu verlieren, erteilen Sie uns einfach eine Einzugsermächtigung. Die Einziehung des Jahresbeitrags erfolgt jeweils satzungsgemäß im Januar.
Wenn Sie Ihren Beitrag überweisen wollen, nehmen Sie die Zahlung bitte auf unser Konto vor. Unser Konto ist:

Sparkasse Münsterland Ost
BLZ  400 501 50 | Konto Nr. 72645
IBAN: DE63400501500000072645 | BIC:   WELADED1MST

Eheleute und nichteheliche Lebensgemeinschaften können zusammen die Mitgliedschaft für die gemeinsam bewohnte Wohnung begründen. Der Mietrechtsschutz gilt dann für beide Personen.
Sollten Sie über ein Mitglied unseres Mietervereins geworben worden sein, erhält dieses Mitglied unter Verrechnung mit dem Beitrag 13,00 € als Gutschrift.
Genauso erhalten Sie auch für jedes von Ihnen geworbene Mitglied eine Gutschrift von 13,00 €. Werbematerial über unseren Verein können Sie kostenlos anfordern.

Umzug ihrer Mitgliedschaft bei Ortswechsel

Bei einem Umzug in eine andere Stadt außerhalb des Münsterlandes bedarf es nur einer kurzen formlosen Ummeldung an den dort zuständigen DMB-Mieterverein:
Der in Münster gezahlte Jahresbeitrag wird bei dem anderen DMB-Mieterverein angerechnet und selbstverständlich bei einem Ortswechsel ins Münsterland auch umgekehrt. Durch diese Kooperation der Mietervereine innerhalb des Deutsche  Mieterbundes ist also jederzeit, lückenlos und flächendeckend die Mietrechtsberatung gewährleistet.

So werden Sie Mitglied - zwei Möglichkeiten

1. Kommen Sie zu uns in die Geschäftsstelle und füllen Sie das Beitrittsformular aus - entweder direkt oder in Ruhe zuhause. Zum ersten vereinbarten Beratungstermin muss uns das Formular ausgefüllt und unterschrieben vorliegen.

2. Nutzen Sie dieses Onlineformular: