Mitglied werden - Beiträge
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag, an dem Ihre Beitrittserklärung bei uns eingeht und der Beitrag gezahlt ist.
Die einmalige Aufnahmegebühr von 20,00 € sowie den ersten Jahresbeitrag begleichen Sie bitte sofort. Sie erhalten dann umgehend Ihren Mitgliedsausweis.
In dem Jahresbeitrag von 114,00 € ist der gerichtliche Mietrechtsschutz bei der „Deutsche Mieterbund-Rechtsschutzversicherung AG“ enthalten.
Der Gesamtbetrag in Höhe von 134,00 € ist bei der Aufnahme zu entrichten. Um das Risiko auszuschließen, durch Zahlungsrückstand Ihren Rechtsschutz zu verlieren, erteilen Sie uns einfach eine Einzugsermächtigung. Die Einziehung des Jahresbeitrags erfolgt jeweils satzungsgemäß im Januar.
Wenn Sie Ihren Beitrag überweisen wollen, nehmen Sie die Zahlung bitte auf unser Konto vor. Unser Konto ist:
Sparkasse Münsterland Ost
BLZ 400 501 50 | Konto Nr. 72645
IBAN: DE63400501500000072645 | BIC: WELADED1MST
Eheleute und nichteheliche Lebensgemeinschaften können zusammen die Mitgliedschaft für die gemeinsam bewohnte Wohnung begründen. Der Mietrechtsschutz gilt dann für beide Personen.
Sollten Sie über ein Mitglied unseres Mietervereins geworben worden sein, erhält dieses Vereinsmitglied unter Verrechnung mit dem Beitrag 13,00 € als Gutschrift. Genauso erhalten Sie auch für jedes von Ihnen geworbene Vereinsmitglied eine Gutschrift von 13,00 €. Werbematerial über unseren Verein können Sie kostenlos anfordern.